Wer einen Kleingarten nutzt, steht in der Regel in einem Vertragsverhältnis mit einem Kleingartenverein oder direkt mit einem Grundstückseigentümer. Dieses Verhältnis kann rechtlich entweder als Mietvertrag oder als Pachtvertrag gestaltet sein. Der Unterschied ist nicht nur juristisch relevant, sondern kann auch direkte Auswirkungen auf die Versicherungspflichten haben. Denn je nachdem, ob man Mieter oder Pächter ist, gelten unterschiedliche Verantwortlichkeiten für die Absicherung von Garten, Laube, Inventar und eventuellen Schadensfällen.
Die meisten Kleingärtner sind Pächter im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG). Das bedeutet, dass sie das Recht haben, die Parzelle zu nutzen und Früchte (im Sinne von Erträgen wie Obst und Gemüse) daraus zu ziehen, aber das Grundstück nicht besitzen. Mieter hingegen haben zwar ebenfalls ein Nutzungsrecht, dürfen jedoch nicht ohne weiteres Veränderungen oder Anpflanzungen vornehmen, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen. Aus diesen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben sich auch verschiedene Versicherungspflichten und -möglichkeiten.
| Merkmal | Miete | Pacht |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 535 BGB | § 581 BGB und Bundeskleingartengesetz |
| Nutzungsrecht | Gebrauch der Mietsache | Gebrauch + Fruchtziehung (z. B. Ernte) |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Eingeschränkt | Weitgehend, im Rahmen der Gartenordnung |
| Vertragsdauer | Meist kürzer | Langfristig (oft auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsfristen) |
| Verpflichtungen | Schonender Gebrauch, keine wesentlichen Veränderungen | Pflege, Bewirtschaftung, Einhaltung der Gartenordnung |
Mieter eines Kleingartens sind in der Regel nicht verpflichtet, bestimmte Versicherungen abzuschließen, sofern dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Gartenordnung vorgeschrieben ist. Dennoch gibt es sinnvolle Versicherungen, die Mieter in Betracht ziehen sollten:
Pächter haben in der Regel mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum im Kleingarten, was oft auch zu höheren Versicherungspflichten führt. Diese können sich aus dem Pachtvertrag, der Satzung des Kleingartenvereins oder der Gartenordnung ergeben. Häufig vorgeschrieben sind:
| Versicherung | Mieter | Pächter | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Privathaftpflicht | Empfohlen | Meist Pflicht | Deckt Personen- und Sachschäden an Dritten ab |
| Kleingartenversicherung | Optional | Oft Pflicht | Gebäude- und Inhaltsversicherung |
| Hausratversicherung (Außenversicherung) | Optional | Optional | Für bewegliche Gegenstände |
| Vereinshaftpflicht | Über Verein | Über Verein | Schutz bei Schäden durch Vereinsaktivitäten |
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